Ablauf einer Scheidung in Nürnberg – Schritt für Schritt
Wer sich scheiden lassen will, möchte wissen, was auf ihn zukommt. Hier erkläre ich den typischen Ablauf eines Scheidungsverfahrens vor dem Familiengericht.
1. Trennung und Trennungsjahr
Am Anfang steht die Trennung. In der Regel müssen Ehegatten ein Jahr getrennt leben, bevor die Ehe geschieden werden kann – das Trennungsjahr gilt als Nachweis dafür, dass die Ehe gescheitert ist. Das Getrenntleben ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich. Schon in dieser Phase sollten Unterhalt, Kinder und Wohnung geregelt werden (siehe Checkliste Trennung).
2. Beratung und Vorbereitung
Rechtzeitig vor Ablauf des Trennungsjahres bespreche ich mit Ihnen, ob eine einvernehmliche Scheidung möglich ist und welche Folgesachen geregelt werden müssen. Sinnvoll ist oft eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die Unterhalt, Vermögen und Rentenanrechte vorab regelt. Für den Antrag benötige ich unter anderem die Heiratsurkunde, das Datum der Trennung, Angaben zu gemeinsamen Kindern und zu den Einkommen.
3. Scheidungsantrag beim Familiengericht
Den Scheidungsantrag reiche ich beim zuständigen Familiengericht ein. Örtlich zuständig ist vorrangig das Gericht, in dessen Bezirk ein Ehegatte mit allen gemeinsamen minderjährigen Kindern lebt (§ 122 FamFG). Für Nürnberg ist das das Amtsgericht Nürnberg, das Familiensachen im Gebäude Fürther Straße 110 verhandelt. Nach Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses stellt das Gericht den Antrag dem anderen Ehegatten zu. Dieser Tag ist zugleich der Stichtag für den Zugewinnausgleich und das Ende der Ehezeit für den Versorgungsausgleich.
4. Versorgungsausgleich
Beide Ehegatten erhalten einen Fragebogen zu ihren Rentenanwartschaften. Das Gericht holt bei allen Versorgungsträgern Auskünfte ein. Dieser Teil dauert erfahrungsgemäß am längsten – fehlende Versicherungszeiten sollten deshalb frühzeitig geklärt werden. Bei einer Ehe von höchstens drei Jahren entfällt der Versorgungsausgleich, wenn ihn niemand beantragt.
5. Folgesachen
Wollen die Ehegatten, dass das Gericht über Unterhalt, Zugewinn, Wohnung oder Hausrat zusammen mit der Scheidung entscheidet, müssen diese Folgesachen spätestens zwei Wochen vor dem Termin anhängig gemacht werden. Kindschaftssachen werden meist in getrennten Verfahren geklärt.
6. Der Scheidungstermin
Liegen alle Auskünfte vor, bestimmt das Gericht einen Termin. Beide Ehegatten müssen grundsätzlich persönlich erscheinen. Der Richter hört sie zur Trennung und zum Scheitern der Ehe an und erörtert den Versorgungsausgleich. Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert der Termin oft nur eine Viertelstunde. Am Ende verkündet das Gericht den Scheidungsbeschluss.
7. Rechtskraft
Der Beschluss wird rechtskräftig, wenn innerhalb eines Monats nach Zustellung keine Beschwerde eingelegt wird. Erklären beide anwaltlich vertretenen Ehegatten im Termin einen Rechtsmittelverzicht, kann die Scheidung sofort rechtskräftig werden. Ab Rechtskraft sind Sie geschieden; Sie erhalten einen Beschluss mit Rechtskraftvermerk, den Sie zum Beispiel für eine neue Heirat oder Namensänderung brauchen.
Wie lange dauert das Ganze?
Eine einvernehmliche Scheidung ohne Folgesachen dauert ab Antragstellung typischerweise einige Monate, abhängig vor allem von der Dauer der Rentenauskünfte und der Auslastung des Gerichts. Streitige Folgesachen können das Verfahren erheblich verlängern.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gerne prüfe ich Ihre konkrete Situation.
Häufige Fragen
Kann ich die Scheidung online einreichen?
Den Scheidungsantrag muss ein Rechtsanwalt stellen. Die Kommunikation mit mir kann aber weitgehend telefonisch und per E-Mail erfolgen. Zum Gerichtstermin müssen Sie in der Regel persönlich erscheinen.
Was passiert, wenn mein Partner nicht zum Termin erscheint?
Das Gericht kann das persönliche Erscheinen anordnen und notfalls durchsetzen oder einen neuen Termin bestimmen. Das verzögert das Verfahren.
Ab wann bin ich offiziell geschieden?
Mit Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses – entweder einen Monat nach Zustellung ohne Beschwerde oder sofort bei beiderseitigem Rechtsmittelverzicht.
Sie brauchen einen Anwalt für Familienrecht in Nürnberg?
Rufen Sie an oder schreiben Sie mir – ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen. Das Erstgespräch klärt, wo Sie stehen und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.