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Verträge

Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung

Ein guter Vertrag schafft Klarheit – vor der Hochzeit, während der Ehe oder bei der Trennung. Ich entwerfe und prüfe ihn für Sie.

Wofür ein Ehevertrag gut ist

Ohne Ehevertrag gelten die gesetzlichen Regeln: Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und nachehelicher Unterhalt nach Gesetz. Diese Regeln passen nicht für jedes Paar – etwa wenn einer ein Unternehmen führt, wenn erhebliches Vermögen in die Ehe eingebracht wird oder wenn beide bewusst wirtschaftlich unabhängig bleiben wollen.

Was man regeln kann

  • Güterstand: Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft (z. B. Herausnahme eines Unternehmens oder einer Immobilie) oder Gütergemeinschaft
  • Versorgungsausgleich: Ausschluss oder Modifikation, etwa gegen eine Kompensation
  • Nachehelicher Unterhalt: Begrenzung der Höhe oder der Dauer
  • Vermögenszuordnung: Regelungen zur Ehewohnung, zu Darlehen und gemeinsamen Konten
  • Rechtswahl: bei internationalen Ehen das anwendbare Güterrecht

Form: notarielle Beurkundung

Ein Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten vor einem Notar geschlossen werden (§ 1410 BGB). Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet – er berät nicht einseitig. Deshalb ist es sinnvoll, den Entwurf vorher anwaltlich prüfen zu lassen oder ihn von Ihrem eigenen Anwalt entwerfen zu lassen.

Wann ein Ehevertrag unwirksam sein kann

Die Vertragsfreiheit hat Grenzen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs prüfen Gerichte Eheverträge in zwei Stufen: Bei der Wirksamkeitskontrolle geht es darum, ob der Vertrag schon bei Abschluss einen Ehegatten offensichtlich einseitig benachteiligt, etwa weil Unterhalt wegen Kinderbetreuung ausgeschlossen wurde und sich jemand in einer Zwangslage befand, zum Beispiel in der Schwangerschaft. Bei der Ausübungskontrolle wird geprüft, ob die Berufung auf den Vertrag angesichts der tatsächlichen Entwicklung der Ehe treuwidrig ist. Je stärker ein Vertrag in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingreift, desto genauer schauen die Gerichte hin.

Die Scheidungsfolgenvereinbarung

Steht die Scheidung bevor, regelt eine Scheidungsfolgenvereinbarung alle Folgen auf einmal: Unterhalt, Vermögen, Immobilie, Versorgungsausgleich, Hausrat und – soweit möglich – auch Absprachen zu den Kindern. Das macht die Scheidung schneller und günstiger. Soweit Zugewinn oder Versorgungsausgleich geregelt werden, ist vor Rechtskraft der Scheidung eine notarielle Beurkundung oder gerichtliche Protokollierung erforderlich.

Bestehende Verträge prüfen

Sie haben bereits einen Ehevertrag – vielleicht vor vielen Jahren oder im Ausland geschlossen? Ich prüfe, ob er heute noch wirksam ist und was er im Fall der Scheidung für Sie bedeutet.

Häufige Fragen

Fragen zum Ehevertrag

Kann man einen Ehevertrag auch während der Ehe schließen?

Ja. Ein Ehevertrag ist vor und jederzeit während der Ehe möglich – auch noch nach der Trennung als Scheidungsfolgenvereinbarung.

Ist Gütertrennung immer sinnvoll?

Nicht unbedingt. Gütertrennung kann steuerliche Nachteile im Erbfall haben. Oft ist eine modifizierte Zugewinngemeinschaft die bessere Lösung, bei der nur bestimmte Vermögenswerte ausgenommen werden.

Kann man auf Kindesunterhalt verzichten?

Nein. Auf künftigen Kindesunterhalt kann nicht verzichtet werden, ebenso wenig auf künftigen Trennungsunterhalt.

Gilt ein im Ausland geschlossener Ehevertrag in Deutschland?

Häufig ja, aber es kommt auf das anwendbare Recht und die Form an. Ich prüfe das im Einzelfall.

Sie brauchen einen Anwalt für Familienrecht in Nürnberg?

Rufen Sie an oder schreiben Sie mir – ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen. Das Erstgespräch klärt, wo Sie stehen und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.