Verfahrenskostenhilfe – Scheidung trotz knapper Kasse
Niemand soll wegen fehlender Mittel auf sein Recht verzichten müssen. Wie Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe im Familienrecht funktionieren.
Was ist Verfahrenskostenhilfe?
Im Familienrecht heißt die Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe (VKH). Sie übernimmt die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwalts, wenn Sie diese nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht oder nur in Raten aufbringen können (§ 76 FamFG i. V. m. §§ 114 ff. ZPO). Die Kosten des gegnerischen Anwalts deckt sie nicht ab – diese trägt im Familienrecht aber ohnehin meist jede Seite selbst.
Voraussetzungen
- Bedürftigkeit: Ihr einzusetzendes Einkommen und Vermögen reichen nicht aus. Vom Einkommen werden Freibeträge, Wohnkosten und besondere Belastungen abgezogen.
- Erfolgsaussicht: Die Rechtsverfolgung muss hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten. Bei einer Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres ist das in der Regel der Fall.
- Keine Mutwilligkeit: Ein vernünftiger Beteiligter, der die Kosten selbst tragen müsste, würde genauso vorgehen.
Ratenzahlung
Je nach Einkommen bewilligt das Gericht VKH ohne Raten oder mit monatlichen Raten. Die Raten betragen die Hälfte des einzusetzenden Einkommens, und es sind höchstens 48 Monatsraten zu zahlen (§ 115 ZPO). Verbessern sich Ihre Verhältnisse innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens wesentlich, kann das Gericht die Entscheidung ändern; Sie sind verpflichtet, wesentliche Verbesserungen und jeden Wohnsitzwechsel unaufgefordert mitzuteilen.
Vorrang: Verfahrenskostenvorschuss
Ehegatten sind einander unter Umständen verpflichtet, die Kosten eines Rechtsstreits in persönlichen Angelegenheiten vorzuschießen (§ 1360a Abs. 4 BGB). Verdient Ihr Ehepartner deutlich mehr, kann deshalb zunächst ein Verfahrenskostenvorschuss von ihm verlangt werden. Erst wenn dieser nicht zu erlangen ist, kommt VKH in Betracht.
Der Antrag
Den Antrag stelle ich gemeinsam mit dem Scheidungsantrag. Sie füllen dazu das amtliche Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ aus und fügen Belege bei: Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge, Nachweise über Kredite und Versicherungen, ggf. Bescheide über Bürgergeld oder Wohngeld. Unvollständige Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung
Für die Beratung außerhalb eines Gerichtsverfahrens gibt es Beratungshilfe. Den Beratungshilfeschein beantragen Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes – in Nürnberg bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts. Mit dem Schein zahlen Sie lediglich eine geringe Eigenbeteiligung an den Anwalt. Ich berate Sie gerne auch auf Beratungshilfeschein.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gerne prüfe ich Ihre konkrete Situation.
Häufige Fragen
Muss ich die Verfahrenskostenhilfe zurückzahlen?
Bei VKH ohne Raten grundsätzlich nicht. Verbessern sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb von vier Jahren wesentlich, kann das Gericht aber nachträglich Zahlungen anordnen.
Bekomme ich VKH, wenn ich eine Immobilie besitze?
Selbst genutztes, angemessenes Wohneigentum muss in der Regel nicht eingesetzt werden. Anderes Vermögen oberhalb des Schonbetrags dagegen schon. Das prüfe ich im Einzelfall.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Meist einige Wochen. Das Gericht entscheidet über VKH, bevor es den Scheidungsantrag weiter bearbeitet – vollständige Unterlagen beschleunigen das.
Sie brauchen einen Anwalt für Familienrecht in Nürnberg?
Rufen Sie an oder schreiben Sie mir – ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen. Das Erstgespräch klärt, wo Sie stehen und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.