Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg☎ 0911 / 8019262-7 ·  info@kanzlei-fetahi.de
Unterhaltsrecht

Unterhalt – richtig berechnet, konsequent durchgesetzt

Ob Sie Unterhalt fordern oder zahlen sollen: Ich prüfe Ihre Ansprüche nach den Süddeutschen Leitlinien und der Düsseldorfer Tabelle 2026.

Unterhaltsrecht in Nürnberg

Nach einer Trennung muss das Einkommen plötzlich zwei Haushalte tragen. Unterhalt ist deshalb fast immer das Thema mit den größten wirtschaftlichen Folgen – oft über viele Jahre. Umso wichtiger ist eine korrekte Berechnung von Anfang an.

Die Gerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg wenden die Süddeutschen Leitlinien an, zusammen mit der Düsseldorfer Tabelle. Sie bestimmen unter anderem, wie das unterhaltsrelevante Einkommen ermittelt wird, welche Schulden und berufsbedingten Aufwendungen abgezogen werden und wie viel dem Unterhaltspflichtigen selbst bleiben muss.

Die Unterhaltsarten im Überblick

  • Kindesunterhalt für minderjährige und volljährige Kinder – Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen
  • Trennungsunterhalt ab der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung
  • Nachehelicher Unterhalt nach der Scheidung, nur bei einem gesetzlichen Unterhaltstatbestand
  • Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Elternteile (§ 1615l BGB)
  • Elternunterhalt – seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz nur noch bei Jahreseinkommen über 100.000 Euro brutto relevant

Auskunft: ohne Zahlen keine Berechnung

Unterhaltspflichtige und Unterhaltsberechtigte sind einander zur Auskunft über Einkünfte und Vermögen verpflichtet und müssen Belege vorlegen – in der Regel die Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate, bei Selbstständigen die Gewinnermittlungen der letzten drei Jahre sowie Steuerbescheide. Ich fordere diese Unterlagen für Sie an und prüfe sie auf Lücken und Gestaltungen.

Unterhalt für die Vergangenheit sichern

Rückständigen Unterhalt können Sie grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt verlangen, zu dem der Pflichtige zur Auskunft aufgefordert, gemahnt oder verklagt wurde (§ 1613 BGB). Jeder Monat Abwarten kann also bares Geld kosten. Ein anwaltliches Auskunfts- und Zahlungsverlangen sichert Ihre Ansprüche.

Titel und Vollstreckung

Zahlt der Pflichtige nicht freiwillig, brauchen Sie einen Titel: eine Jugendamtsurkunde (für Kindesunterhalt kostenlos), eine notarielle Urkunde, einen gerichtlichen Vergleich oder einen Beschluss des Familiengerichts. Mit dem Titel kann notfalls in Lohn und Konto vollstreckt werden.

Unterhalt zahlen – aber nicht zu viel

Ich vertrete auch Unterhaltspflichtige. Häufig sind Forderungen überhöht, weil Einkommen zu hoch angesetzt, berufsbedingte Aufwendungen, Kreditraten oder Altersvorsorge nicht berücksichtigt oder Erwerbsobliegenheiten des anderen übersehen wurden. Ändern sich Einkommen oder Lebensumstände, kann ein bestehender Titel abgeändert werden.

Häufige Fragen

Fragen zum Unterhalt

Wie lange muss ich Unterhalt zahlen?

Kindesunterhalt bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung, unter Umständen also auch an volljährige Kinder. Trennungsunterhalt bis zur Rechtskraft der Scheidung. Nachehelicher Unterhalt hängt vom jeweiligen Unterhaltstatbestand ab und kann befristet oder herabgesetzt werden.

Was bleibt mir als Unterhaltspflichtiger?

Dem Pflichtigen muss ein Selbstbehalt bleiben. Gegenüber minderjährigen Kindern beträgt der notwendige Selbstbehalt 2026 für Erwerbstätige 1.450 Euro und für Nichterwerbstätige 1.200 Euro im Monat.

Kann ich Unterhalt rückwirkend fordern?

Nur ab dem Zeitpunkt, zu dem der Pflichtige zur Auskunft aufgefordert, gemahnt oder verklagt wurde. Deshalb sollten Sie den Anspruch frühzeitig schriftlich geltend machen.

Was passiert, wenn sich mein Einkommen ändert?

Bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse kann der Unterhalt angepasst werden – nach oben wie nach unten. Bei gerichtlichen Titeln geschieht das über einen Abänderungsantrag.

Fragen zum Unterhalt?

Ich berechne Ihren Anspruch oder Ihre Zahlungspflicht und sage Ihnen ehrlich, was realistisch ist.