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Scheidungsanwalt Nürnberg

Scheidung in Nürnberg – sicher und gut vorbereitet

Ob einvernehmlich oder streitig: Ich führe Sie als Fachanwalt für Familienrecht durch das Scheidungsverfahren und achte darauf, dass alle Folgen geregelt sind.

Ihr Scheidungsanwalt in Nürnberg

Eine Ehe kann in Deutschland nur durch Beschluss des Familiengerichts geschieden werden. Den Scheidungsantrag muss ein Rechtsanwalt stellen – das schreibt § 114 FamFG vor. Als Fachanwalt für Familienrecht übernehme ich für Sie den Antrag, die Kommunikation mit dem Gericht und der Gegenseite und die Vertretung im Termin vor dem Familiengericht beim Amtsgericht Nürnberg.

Mindestens ebenso wichtig wie die Scheidung selbst sind die Scheidungsfolgen: Wer bleibt in der Wohnung? Wie viel Unterhalt ist zu zahlen? Was passiert mit dem gemeinsamen Haus, den Ersparnissen und den Rentenanwartschaften? Wer diese Fragen frühzeitig klärt, spart Zeit, Geld und Nerven.

Voraussetzungen: Wann kann man sich scheiden lassen?

Das Gesetz knüpft die Scheidung an das Scheitern der Ehe (§ 1565 BGB). Gescheitert ist eine Ehe, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht zu erwarten ist, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. In der Praxis wird das über Trennungszeiten nachgewiesen:

  • Ein Jahr Trennung und beide wollen die Scheidung (oder einer stimmt dem Antrag zu): Das Scheitern wird unwiderlegbar vermutet.
  • Drei Jahre Trennung: Die Ehe gilt auch gegen den Willen des anderen als gescheitert.
  • Härtefallscheidung: Vor Ablauf des Trennungsjahres nur, wenn die Fortsetzung der Ehe aus Gründen in der Person des anderen eine unzumutbare Härte wäre – etwa bei schwerer Gewalt.

Mehr dazu, wie das Trennungsjahr auch in der gemeinsamen Wohnung gelingt, lesen Sie unter Trennung & Trennungsjahr.

Einvernehmliche Scheidung

Sind Sie sich über die wesentlichen Punkte einig, ist die einvernehmliche Scheidung der schnellste und günstigste Weg. Dann genügt es, wenn nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist; der andere stimmt dem Antrag zu. Wichtig: Der Anwalt vertritt nur den Antragsteller. Wer sicher gehen will, dass seine eigenen Interessen gewahrt bleiben, sollte sich trotzdem beraten lassen – insbesondere vor der Unterschrift unter eine Scheidungsfolgenvereinbarung.

Streitige Scheidung

Herrscht Streit über Unterhalt, Vermögen oder die Kinder, können diese Fragen als Folgesachen zusammen mit der Scheidung im sogenannten Verbund entschieden werden. Das verlängert das Verfahren, sorgt aber dafür, dass mit dem Scheidungsbeschluss alles geregelt ist. Ich berate Sie, welche Strategie in Ihrem Fall sinnvoll ist – Verbund, Abtrennung oder außergerichtliche Einigung.

Was bei der Scheidung geregelt werden muss

Wie lange dauert eine Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung ohne Folgesachen dauert erfahrungsgemäß einige Monate. Den größten Teil der Zeit nimmt meist der Versorgungsausgleich in Anspruch, weil das Gericht Auskünfte bei allen Rentenversicherungsträgern einholt. Wird über Folgesachen gestritten, kann sich das Verfahren deutlich länger hinziehen. Den genauen Ablauf einer Scheidung in Nürnberg erkläre ich im Ratgeber.

Was kostet die Scheidung?

Die Kosten hängen vom Verfahrenswert ab, der sich vor allem nach dem Nettoeinkommen beider Ehegatten richtet. Ausführliche Informationen – auch zur Verfahrenskostenhilfe – finden Sie auf der Seite Kosten der Scheidung.

Häufige Fragen

Fragen zur Scheidung

Brauche ich für die Scheidung zwingend einen Anwalt?

Ja, zumindest der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, muss anwaltlich vertreten sein (§ 114 FamFG). Der andere Ehegatte kann ohne Anwalt zustimmen, darf dann aber selbst keine eigenen Anträge stellen.

Kann ich mich vor Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen?

Nur ausnahmsweise im Wege der Härtefallscheidung, wenn das Festhalten an der Ehe für Sie eine unzumutbare Härte wäre. Die Anforderungen sind hoch. Den Antrag kann man aber schon kurz vor Ablauf des Trennungsjahres vorbereiten.

Wo wird die Scheidung in Nürnberg verhandelt?

Zuständig ist das Familiengericht. Leben gemeinsame minderjährige Kinder in Nürnberg, ist in der Regel das Amtsgericht Nürnberg zuständig. Familiensachen verhandelt es im Gebäude Fürther Straße 110.

Muss ich zum Scheidungstermin persönlich erscheinen?

In der Regel ja. Das Gericht hört beide Ehegatten persönlich an, ob die Ehe gescheitert ist. Der Termin selbst dauert bei einer einvernehmlichen Scheidung oft nur wenige Minuten.

Was passiert mit dem Sorgerecht nach der Scheidung?

Das gemeinsame Sorgerecht bleibt grundsätzlich auch nach der Scheidung bestehen. Eine Änderung erfolgt nur auf Antrag, wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht.

Sie möchten sich scheiden lassen?

Lassen Sie sich vor dem ersten Schritt beraten. Ich prüfe Ihre Situation und sage Ihnen, wie Sie schnell, sicher und kostenbewusst zur Scheidung kommen.