Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg☎ 0911 / 8019262-7 ·  info@kanzlei-fetahi.de
Kosten

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten einer Scheidung sind gesetzlich geregelt und gut kalkulierbar. Ich erkläre Ihnen, wovon sie abhängen und wie Sie sie gering halten.

Wovon die Scheidungskosten abhängen

Gerichts- und Anwaltskosten richten sich im Scheidungsverfahren nach dem Verfahrenswert. Grundlage ist § 43 FamGKG: Maßgeblich ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen beider Ehegatten. Das Gericht berücksichtigt außerdem Vermögen und Umfang und Bedeutung der Sache; für jedes unterhaltsberechtigte Kind wird in der Praxis meist ein Betrag abgezogen. Der Mindestwert beträgt 3.000 Euro.

Hinzu kommt der Wert des Versorgungsausgleichs: Für jedes auszugleichende Anrecht werden 10 Prozent des dreimonatigen Nettoeinkommens angesetzt, mindestens 1.000 Euro (§ 50 FamGKG). Werden weitere Folgesachen wie Unterhalt oder Zugewinn im Verbund entschieden, erhöht sich der Wert entsprechend.

Gerichtskosten

Für das Scheidungsverfahren fallen nach dem Kostenverzeichnis zum FamGKG zwei Gerichtsgebühren an, die nach dem Verfahrenswert berechnet werden. Der Antragsteller muss die Gebühren zunächst vorschießen, damit das Gericht den Antrag zustellt. Am Ende werden die Gerichtskosten in der Regel zwischen den Ehegatten geteilt.

Anwaltskosten

Die Anwaltsgebühren bestimmt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im gerichtlichen Scheidungsverfahren fallen typischerweise eine Verfahrensgebühr und eine Terminsgebühr an, ggf. eine Einigungsgebühr, wenn Sie sich über Folgesachen einigen. Jeder Ehegatte trägt die Kosten seines eigenen Anwalts. Eine individuelle Vergütungsvereinbarung ist möglich und bei umfangreichen Vermögensfragen oft sinnvoll.

So halten Sie die Kosten gering

  • Einvernehmliche Scheidung: Nur ein Anwalt ist nötig; der andere Ehegatte stimmt zu.
  • Einigung außerhalb des Verbunds: Was Sie vorab in einer notariellen oder gerichtlich protokollierten Vereinbarung regeln, muss das Gericht nicht streitig entscheiden.
  • Vollständige Unterlagen: Je schneller die Auskünfte zum Versorgungsausgleich vorliegen, desto schneller ist das Verfahren beendet.
  • Verfahrenskostenhilfe: Bei geringem Einkommen übernimmt die Staatskasse die Gerichts- und eigenen Anwaltskosten ganz oder gegen Ratenzahlung.

Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe

Wer die Kosten nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, sofern die Rechtsverfolgung nicht mutwillig ist – bei einer Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres ist sie das in aller Regel nicht. Je nach Einkommen werden die Kosten vollständig oder gegen Raten von höchstens 48 Monaten übernommen. Für die außergerichtliche Beratung kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragt werden.

Transparenz von Anfang an

Im ersten Gespräch kalkuliere ich mit Ihnen anhand Ihrer Einkommen den voraussichtlichen Verfahrenswert und die zu erwartenden Kosten. So wissen Sie, woran Sie sind – ohne Überraschungen.

Häufige Fragen

Fragen zu den Scheidungskosten

Wer zahlt die Kosten der Scheidung?

Die Gerichtskosten werden in der Regel hälftig geteilt. Die Anwaltskosten trägt jeder Ehegatte selbst. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt können die Ehegatten intern vereinbaren, sich auch diese Kosten zu teilen.

Kann ich die Scheidungskosten von der Steuer absetzen?

Seit 2013 sind Scheidungskosten grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Ausnahmen gelten nur in sehr engen Grenzen. Bitte sprechen Sie dazu mit Ihrem Steuerberater.

Was kostet die Erstberatung?

Für ein erstes Beratungsgespräch mit einem Verbraucher sieht das RVG eine Höchstgebühr vor. Die genauen Kosten nenne ich Ihnen vor dem Termin.

Bekomme ich Verfahrenskostenhilfe für die Scheidung?

Wenn Ihr Einkommen und Vermögen gering sind, ja. Unter Umständen muss allerdings zuerst der besser verdienende Ehegatte einen Verfahrenskostenvorschuss leisten. Ich prüfe das mit Ihnen.

Sie brauchen einen Anwalt für Familienrecht in Nürnberg?

Rufen Sie an oder schreiben Sie mir – ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen. Das Erstgespräch klärt, wo Sie stehen und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.