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Ratgeber Unterhalt

Düsseldorfer Tabelle 2026 – Kindesunterhalt einfach erklärt

Die Düsseldorfer Tabelle ist der Maßstab für den Kindesunterhalt. Hier finden Sie die Werte für 2026 und erfahren, wie Sie sie richtig anwenden.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, sondern eine Richtlinie, die das Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten herausgibt. Alle Familiengerichte in Deutschland – auch in Nürnberg – orientieren sich daran. Sie legt fest, wie viel Unterhalt ein Kind abhängig vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen und vom eigenen Alter benötigt. Die aktuelle Fassung gilt seit dem 1. Januar 2026.

Die Werte 2026

Die Tabelle hat 15 Einkommensgruppen. Die erste Gruppe entspricht dem gesetzlichen Mindestunterhalt. Ab der zweiten Gruppe steigen die Beträge prozentual. Hier ein Auszug:

Düsseldorfer Tabelle 2026 – Auszug Gruppen 1–5 (Bedarf vor Kindergeldanrechnung, Beträge in €)
GruppeNettoeinkommen0–5 J.6–11 J.12–17 J.ab 18 J.%
1bis 2.100486558653698100
22.101 – 2.500511586686733105
32.501 – 2.900535614719768110
42.901 – 3.300559642751803115
53.301 – 3.700584670784838120

Die höchste Gruppe reicht bis zu einem Nettoeinkommen von 11.200 Euro. Darüber wird der Bedarf nach den Umständen des Einzelfalls bestimmt.

Kindergeld wird angerechnet

Das Kindergeld beträgt 2026 259 Euro je Kind. Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte (129,50 Euro) vom Tabellenbetrag abgezogen, weil der betreuende Elternteil die andere Hälfte erhält. Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld angerechnet. So ergeben sich für die erste Gruppe folgende Zahlbeträge:

Zahlbeträge Gruppe 1 nach Abzug des Kindergeldes (2026)
AlterBedarfKindergeldanteilZahlbetrag
0–5 Jahre486 €129,50 €356,50 €
6–11 Jahre558 €129,50 €428,50 €
12–17 Jahre653 €129,50 €523,50 €
ab 18 Jahre698 €259 €439 €

Bereinigtes Nettoeinkommen

Maßgeblich ist nicht das Nettoeinkommen laut Gehaltsabrechnung, sondern das bereinigte Einkommen. Nach den Süddeutschen Leitlinien werden unter anderem berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5 Prozent des Nettoeinkommens, innerhalb bestimmter Grenzen), angemessene Altersvorsorge und berücksichtigungsfähige Schulden abgezogen. Weihnachts- und Urlaubsgeld, Steuererstattungen und regelmäßige Überstunden werden auf das Jahr umgelegt und hinzugerechnet.

Höher- und Herabstufung

Die Tabelle ist auf zwei Unterhaltsberechtigte zugeschnitten. Muss der Pflichtige mehr Personen unterhalten, wird er in der Regel in eine niedrigere Gruppe eingestuft; bei nur einem Berechtigten kann eine Höherstufung angemessen sein. Zu prüfen ist außerdem der Bedarfskontrollbetrag (2026: 1.750 Euro in Gruppe 2 bis 5.050 Euro in Gruppe 15). Bleibt dem Pflichtigen nach Abzug des Kindesunterhalts weniger als dieser Betrag, wird er so weit herabgestuft, bis der Betrag gewahrt ist.

Selbstbehalt 2026

Dem Unterhaltspflichtigen muss gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern ein notwendiger Selbstbehalt von 1.450 Euro (erwerbstätig) bzw. 1.200 Euro (nicht erwerbstätig) verbleiben. Darin sind Wohnkosten in bestimmter Höhe enthalten. Reicht das Einkommen nicht, liegt ein Mangelfall vor.

Rechenbeispiel

Ein Vater verdient bereinigt 2.700 Euro netto und ist zwei Kindern im Alter von 4 und 9 Jahren unterhaltspflichtig, die bei der Mutter leben. Nach seinem Einkommen fällt er in Gruppe 3: Der Bedarf läge bei 535 Euro bzw. 614 Euro, abzüglich je 129,50 Euro Kindergeld also bei zusammen 890 Euro. Ihm blieben dann 1.810 Euro – weniger als der Bedarfskontrollbetrag der Gruppe 3 von 1.850 Euro. Deshalb wird er in Gruppe 2 herabgestuft: Er zahlt 381,50 Euro und 456,50 Euro, zusammen 838 Euro. Ihm verbleiben 1.862 Euro; der Bedarfskontrollbetrag der Gruppe 2 (1.750 Euro) ist gewahrt. (Vereinfachtes Beispiel; im Einzelfall können weitere Positionen zu berücksichtigen sein.)

Studierende

Volljährige Kinder mit eigenem Haushalt – typischerweise Studierende – haben 2026 einen festen Bedarf von 990 Euro monatlich (darin bis zu 440 Euro Warmmiete), auf den das volle Kindergeld angerechnet wird. Beide Eltern haften anteilig nach ihrem Einkommen.

Mehr zum Thema auf der Seite Kindesunterhalt.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gerne prüfe ich Ihre konkrete Situation.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestunterhalt 2026?

Der Mindestbedarf beträgt 2026 486 Euro (0–5 Jahre), 558 Euro (6–11 Jahre) und 653 Euro (12–17 Jahre). Für Volljährige in Gruppe 1 sind es 698 Euro. Davon wird das Kindergeld anteilig abgezogen.

Wie hoch ist der Selbstbehalt 2026?

Gegenüber minderjährigen Kindern beträgt der notwendige Selbstbehalt 1.450 Euro für Erwerbstätige und 1.200 Euro für Nichterwerbstätige.

Gilt die Düsseldorfer Tabelle auch in Bayern?

Ja. Die Gerichte in Bayern – auch das Familiengericht Nürnberg – wenden die Düsseldorfer Tabelle zusammen mit den Süddeutschen Leitlinien an.

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